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Mit einem Rußfilter sind Sie
bestens gerüstet, für die vom Bundeskabinett Ende Februar 2006
verabschiedete Schadstoffklassen-Kennzeichnung
(Plakettenverordnung) und der
Feinstaubverordnung Ihrer Gemeinde.
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Bestehende
Feinstaubzonen, die nur noch eine GRÜNE PLAKETTE zulassen sind:
Seit 1.01.2010 :
Berlin
Seit 1.01.2010 : Hannover |
Bestehende Feinstaubzonen, die
nur noch eine GRÜNE PLAKETTE zulassen sind:
Seit 1.03.2011 :
Leipzig
Seit 1.07.2011 : Bremen |
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Ab 1.01.2012 : Stuttgart
Ab 1.01.2012 : Frankfurt |
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Ab 1.01.2012 : Krefeld
Ab 3.01.2012 : Osnabrück |
Geplante
Feinstaubzonen, die
nur noch eine GRÜNE PLAKETTE zulassen sind:
Ab 1.10.2012 :
München
Quelle: Umweltbundesamt |
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Ab 2012 wieder Förderung für
Rußpartikelfilter vom BAFA:
Wer sein Dieselfahrzeug mit einem
Partikelfilter nachrüstet, erhält dafür wieder einen Zuschuss
von 330 Euro vom Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die Förderung kommt in Betracht für:
- PKW mit Dieselmotor, die bis einschließlich 31.
Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden,
- Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5
Tonnen mit Dieselmotor mit einer besonderen
Zweckbestimmung (Wohnmobile, Krankenwagen, Leichenwagen
und rollstuhlgerechte Fahrzeuge), die bis einschließlich
31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden und
- Leichte Nutzfahrzeuge mit Dieselmotor mit einer zulässigen
Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen, die bis einschließlich 16.
Dezember 2009 erstmals zugelassen wurden.
Es können Nachrüstungen, die ab 1. Januar 2012 bis
einschließlich 31. Dezember 2012 erfolgen, gefördert
werden. Maßgeblich ist der Tag, an dem nach Feststellung
der Zulassungsbehörde das Fahrzeug nachgerüstet wurde.
Vor dem 1. Januar 2012 durchgeführte Nachrüstungen sind nicht
förderfähig.
Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Antragstellung
auf die Antragstellerin / den Antragsteller im Inland
zugelassen sein.
Antragsverfahren
Antragsberechtigt ist die Fahrzeughalterin / der
Fahrzeughalter, auf die / den das Fahrzeug zum Zeitpunkt
der Antragstellung zugelassen ist. Auch Unternehmen können
grundsätzlich antragsberechtigt sein. Hier sind die
Schwellenwerte für De-minimis-Beihilfen zu beachten.
Der Antrag ist nach Umrüstung des Fahrzeugs und Änderung
der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zu
stellen. Nachrüstungen, die vor dem 1. Januar 2012
durchgeführt wurden, sind nicht förderfähig.
Die Antragstellung ist ab 1. Februar 2012 möglich.
Es sind ausschließlich die vom BAFA auf diesen
Internetseiten zur Verfügung gestellten Antragsformulare
zu verwenden.
Dem Antrag ist die Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil
I (Fahrzeugschein) beizufügen. Unternehmen müssen zusätzlich
die bereitgestellte De-minimis-Erklärung vorlegen. Der
Vordruck hierfür wird ebenfalls auf diesen Internetseiten
bereitgestellt.
Die Förderung beträgt 330 Euro (Festbetragszuschuss) und
wird pro Fahrzeug nur einmal gezahlt.
Die Förderung ist ausgeschlossen, sofern für das
Fahrzeug
- eine Steuerbefreiung nach § 3c des
Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) vorliegt oder
- bereits eine Förderung nach den Richtlinie zur Förderung
des nachträglichen Einbaus von
Partikelminderungssystemen bei PKW mit Selbstzündungsmotor
(Diesel) vom 27. Juli 2009 oder vom 6. Mai 2010
erfolgte.
- bereits eine Förderung nach der Richtlinie zur Förderung
des nachträglichen Einbaus von
Partikelminderungssystemen bei PKW und leichten
Nutzfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor (Diesel)
erfolgte.
Die Frist zur Antragstellung (Ausschlussfrist) endet
mit Ablauf des 15. Februar 2013. Bis zu diesem Termin
müssen die vollständigen Antragsunterlagen dem BAFA
spätestens vorliegen.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft u. Ausfuhrkontrolle
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Der von uns angebotenen Rußfilterkatalysator ist wartungsfrei (
Ausnahme: Geschlossenene Partikelfiltersysteme mit Hinweis. Mehr darüber weiter
unten)
und wird einbaufertig mit einer ABE sowie einem Montagesatz geliefert
und anstelle oder zusätzlich zu dem serienmäßigen Katalysator in die Abgasanlage eingesetzt.
Je nach Hersteller gibt es verschiedenen Systeme, die bewirken daß je
nach Partikelgröße zwischen 30% bis 90% (Herstellerangabe) der Rußpartikel im Rußfilterkat abgeschieden werden. Abgebaut werden diese Partikel
anschließend durch eine
Oxidation mit Stickstoffdioxid (NO2),
welches in dem vorgeschalteten Oxidationskatalysator,
aus dem im Abgas ohnehin enthaltenen Stickstoffoxid (NO) gebildet werden.
Somit regeneriert sich dieser Katalysator ohne zusätzliche Elektronik oder Zugabe von Additiven !
Achtung: Bei Systemen, wo zusätzlich zum vorhanden Katalysator ein
Rußfilter montiert wird, darf dieser Katalysator nicht älter als 5 Jahre sein
oder eine Laufleistung
von mehr als 80.000 km haben. Um diese zusätzliche Investition in einen
neuen Kat zu sparen ist eine sofortige Nachrüstung mit einem Rußfilter
angeraten.
Gegenüber dem "alten" Diesel stoßen moderne direkt einspritzende Dieselmotore weniger Rußpartikel aus.
Leider sind diese ausgestoßener Partikel wesentlich kleiner und gelangen somit leichter in
die menschlichen Atemwegsorgane. Der Rußfilterkat reduziert diese, als besonders
gesundheitsschädlich eingestuften kleinsten Partikel. Die Partikelmassenemission verringert sich im Vergleich zu einem ungefilterten Fahrzeug um bis zu 40 - 50%.
Je kleiner die Partikel sind um so effektiver arbeitet der Rußfilterkat !
Die von uns angegebenen Zahlen sind Herstellerangaben !
Viele Gemeinden, gezwungen durch die europäische Feinstaubverordnung, haben und werden
Umweltzonen einrichten und können dann
Straßenzüge oder ganze Teilgebiete für Dieselfahrzeuge ohne
Rußfilterkatalysatoren in Zukunft sperren lassen. In Teilen von Berlin
und Hannover ab 2010 nur noch Einfahrt mit grüner Plakette.
Leipzig und Bremen folgten, sowie ab 2012 auch Frankfurt, Krefeld und
Osnabrück. Ende 2012 dann auch München !
Einen wirtschaftlichen Aspekt sollten Sie
auch kalkulieren: Nach Prognosen der Fa.
Schwacke verliert z.B. ein Golf TDI Bj. 10.03 ohne Rußfilterkat in 3 Jahren 765 EURO mehr an Wert
als das gleiche Fahrzeug mit Rußfilterkat.
Nach dem Einbau lassen Sie den Rußfilterkat in die Papiere eintragen.
Dafür muß eine AU berechtigte Stelle (AU Werkstatt, TÜV / DEKRA
etc.) den ordnungsgemäßen Einbau bestätigen.
Die notwendigen Papiere gehören natürlich mit zum Lieferumfang.
Ab dem 1.04.2011
entfällt die seit dem 1.04.2007 erhobene sogenannte Strafsteuer von EURO 1,20/100ccm.
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Wichtig:
Nach Aussage der Hersteller von Rußfilterkatalysatoren berührt der
Einbau nicht die Gewährleistungs bzw. Garantieansprüchen gegen den
Fahrzeughersteller !! Tests mit alternativen Kraftstoffen, wie z.B. Bio-Diesel
sind noch nicht abgeschlossen, sodaß es derzeit noch keine Freigabe
gibt.
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Geschlossene Filtersysteme: Diese Filtersysteme werden in der Nachrüstung,
soweit uns momentan bekannt, für leichte und schwere LKW`s , Wohnmobile,
Busse und verschiedenste Arbeitsmaschinen angeboten. Sie haben durch Ihre
Technologie Partikelabscheideraten von bis zu 99%.Dank dieser Effektivität
ist es möglich, daß selbst betagte EURO 1 Fahrzeuge nach der Umrüstung eine
grüne Plakette erhalten können. Hohe Abscheideraten benötigen aber auch eine
sichere Verbrennung der im Filter angesammelten Partikelmasse. Wichtig ist dies
vor Allem bei Fahrzeugen die viel im Stadtverkehr betrieben werden, wo nur
niedrige Abgastemperaturen erreicht werden. Die von uns auf der Homepage
angebotenen Systeme verwenden entweder eine zusätzliche Dieseleinspritzung vor
dem
Rußfilter, die die Temperatur im Filter ansteigen läßt oder es wird über
einen Zusatztank ein Additiv basierend auf einer Eisenoxid Verbindung über eine
Pumpe
dem Dieselkraftstoff zugesetzt. Um die Verbrennung der angesammelten
Rußpartikel auch bei Abgastemperaturen von ca. 150 - 300 Grad zu
gewährleisten,
kann die Temperatur im Rußfilter durch davor montierte Glühkerzen noch weiter
erhöht werden. Geregelt wird dies alles durch ein Steuergerät, welches durch
ständige Überprüfung des Gegendruckes über den Beladungszustand des DPF
Bescheid weiß. Verschweigen wollen wir trotz aller Maßnahmen nicht, daß
geschlossene Filtersysteme einer ständigen Wartung und Reinigung, abhängig vom
Fahrprofil bedürfen. Das Reinigungsintervall kann ca. alle 60.000 km
notwendig sein, d.h. der Rußfilter wird geöffnet und die Filterpatrone im
Austausch durch eine gereinigte Patrone ersetzt.
Abschließend haben uns die geschlossenen Systeme im Hinblick auf den
Umweltgedanken in Ihrer Leistung wirklich sehr beeindruckt:
Unser AU Gerät zeigte nach einer Umrüstung einen Trübungswert von 0,00 an
!!!!
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Was bedeuten die verschieden PM Stufen im Lieferprogramm: Mit der neuen Anlage
XXVI zur StVZO wurden Partikel .Minderungsstufen (PM-Stufen) für
besonders partikelreduzierte Fahrzeuge eingeführt. Die Voraussetzung für die
Zuteilung einer PM-Stufe ist der Nachweis, daß mindestens 30% des
Partikelausstoßes reduziert werden und daß der Partikelgrenzwert der nächst höheren Euronorm eingehalten
wird. Diese PM Stufe wird nach der Montage in die Fahrzeugpapiere eingetragen
und wird als Grundlage für eine geplante steuerliche Förderung und der Zuteilung
der Schadstoffplaketten dienen. Die Kennzeichnungsverordnung ist am 16.10.2006
im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden, damit tritt sie fünf Monate
nach deren Verkündung zum 1.03.2007 in Kraft. Die Anordnung von
Verkehrsbeschränkungen oder -verboten mit Hilfe der Kennzeichnung von Fahrzeugen obliegt den
Bundesländern. Mehr zur Einteilung der Plaketten nach
Emissionsschlüsselnummer siehe hier
Schadstoffgruppe 1: Keine Plakette erhalten Fahrzeuge mit Ottomotor, die
nicht die EURO 1 Norm erfüllen, sowie Fahrzeuge mit Dieselmotor die
keine oder nur
die
EURO 1 Norm erfüllen und nicht mit einem Partikelfilter ausgerüstet sind.
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Schadstoffgruppe 2 : Die rote Plakette erhalten Fahrzeuge mit Dieselmotor,
die die EURO 2 Norm einhalten und EURO 1 Diesel Fahrzeuge, die mit einem
...............................Partikelfilter nachgerüstet worden
sind.
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Schadstoffgruppe 3 : Die gelbe Plakette erhalten Fahrzeuge mit Dieselmotor,
die die EURO 3 Norm einhalten und EURO 2 Diesel Fahrzeuge, die mit einem
...............................Partikelfilter
nachgerüstet worden sind.
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Schadstoffgruppe 4: Die grüne Plakette erhalten Fahrzeuge mit Ottomotor, die
die Abgasstufen EURO 1 bis EURO 4 einhalten und Dieselfahrzeuge, die
die
EURO 4 Norm einhalten, EURO 3 Dieselfahrzeuge, die mit einem
Partikelfilter nachgerüstet worden sind sowie EURO 4, EURO 5 und
EEV Fahrzeuge, die mit einem Partikelfilter nachgerüstet wurden. Ausnahme:
Einige Fahrzeuge mit dem Abgasschlüssel 26 oder 27
können unter bestimmten Bedingungen auch die grüne Plakette erhalten
---------> Umrüstung von rot auf grün !!
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Achtung: Fahrzeughalter mit einem
Diesel-KFZ nahe 5 Jahre alt oder mit einer Laufleistung an die 80.000km sollten
den Hinweis 1) am Ende unserer Kfz-Tabellen besondere
Aufmerksamkeit schenken ! Wie es die Vergangenheit bzgl. Nachrüstungen gezeigt
hat, wird früher oder später keiner um einen Rußpartikelfilter herumkommen und dann muß bei verschiedenen Fahrzeugtypen, die älter als 5
Jahre sind oder mehr als 80.000 km gelaufen haben, der vorhandene Katalysator ZUSÄTZLICH mit ausgewechselt werden
!!
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