Katalysator, Berlin, Ersatzkatalysator, Umrüstkatalysator und Katalysatornachrüstung
Katalysator, Berlin, Ersatzkatalysator, Umrüstkatalysator und Katalysatornachrüstung
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Der Rußfilter Hier gleich  zur Fahrzeugauswahl
 
 
Mit einem Rußfilter sind Sie bestens gerüstet,  für die vom Bundeskabinett  Ende Februar 2006
verabschiedete Schadstoffklassen-Kennzeichnung (Plakettenverordnung) und  der 
Feinstaubverordnung Ihrer Gemeinde. 
Bestehende Feinstaubzonen, die nur noch eine GRÜNE PLAKETTE zulassen sind:
                              Seit 1.01.2010 :  Berlin                     Seit 1.01.2010 :  Hannover
Bestehende Feinstaubzonen, die nur noch eine GRÜNE PLAKETTE zulassen sind:
                              Seit 1.03.2011 :  Leipzig                  Seit 1.07.2011 :  Bremen
                              Ab   1.01.2012 :  Stuttgart                Ab 1.01.2012 :  Frankfurt
                                  Ab   1.01.2012 :  Krefeld                   Ab 3.01.2012 :  Osnabrück
Geplante       Feinstaubzonen, die nur noch eine GRÜNE PLAKETTE zulassen sind:
                              Ab   1.10.2012 :  München               Quelle: Umweltbundesamt

Ab 2012 wieder Förderung für Rußpartikelfilter vom BAFA:

Wer sein Dieselfahrzeug mit einem Partikelfilter nachrüstet, erhält dafür wieder einen Zuschuss von 330 Euro vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). 

           Die Förderung kommt in Betracht für:

  • PKW mit Dieselmotor, die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden,
  • Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen mit Dieselmotor mit einer besonderen Zweckbestimmung (Wohnmobile, Krankenwagen, Leichenwagen und rollstuhlgerechte Fahrzeuge), die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden und
  • Leichte Nutzfahrzeuge mit Dieselmotor mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen, die bis einschließlich 16. Dezember 2009 erstmals zugelassen wurden.
    Es können Nachrüstungen, die ab 1. Januar 2012 bis einschließlich 31. Dezember 2012 erfolgen, gefördert werden. Maßgeblich ist der Tag, an dem nach Feststellung der Zulassungsbehörde das Fahrzeug nachgerüstet wurde.
    Vor dem 1. Januar 2012 durchgeführte Nachrüstungen sind nicht förderfähig.
    Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Antragstellung auf die Antragstellerin / den Antragsteller im Inland zugelassen sein.

    Antragsverfahren

    Antragsberechtigt ist die Fahrzeughalterin / der Fahrzeughalter, auf die / den das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Antragstellung zugelassen ist. Auch Unternehmen können grundsätzlich antragsberechtigt sein. Hier sind die Schwellenwerte für De-minimis-Beihilfen zu beachten.
    Der Antrag ist nach Umrüstung des Fahrzeugs und Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zu stellen. Nachrüstungen, die vor dem 1. Januar 2012 durchgeführt wurden, sind nicht förderfähig.
    Die Antragstellung ist ab 1. Februar 2012 möglich.
    Es sind ausschließlich die vom BAFA auf diesen Internetseiten zur Verfügung gestellten Antragsformulare zu verwenden.
    Dem Antrag ist die Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beizufügen. Unternehmen müssen zusätzlich die bereitgestellte De-minimis-Erklärung vorlegen. Der Vordruck hierfür wird ebenfalls auf diesen Internetseiten bereitgestellt.
    Die Förderung beträgt 330 Euro (Festbetragszuschuss) und wird pro Fahrzeug nur einmal gezahlt.
    Die Förderung ist ausgeschlossen, sofern für das Fahrzeug

    • eine Steuerbefreiung nach § 3c des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) vorliegt oder
    • bereits eine Förderung nach den Richtlinie zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei PKW mit Selbstzündungsmotor (Diesel) vom 27. Juli 2009 oder vom 6. Mai 2010 erfolgte.
    • bereits eine Förderung nach der Richtlinie zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei PKW und leichten Nutzfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor (Diesel) erfolgte.
      Die Frist zur Antragstellung (Ausschlussfrist) endet mit Ablauf des 15. Februar 2013. Bis zu diesem Termin müssen die vollständigen Antragsunterlagen dem BAFA spätestens vorliegen.

  Quelle: Bundesamt für Wirtschaft u. Ausfuhrkontrolle

 
 Weitere Informationen hierzu sind auf der 
Internetseite der BAFA unter  http://www.bafa.de/bafa/de/weitere_aufgaben/pmsf/index.html  veröffentlicht.  
 

                                  

   Der von uns angebotenen  Rußfilterkatalysator ist  wartungsfrei ( Ausnahme: Geschlossenene Partikelfiltersysteme mit Hinweis. Mehr darüber weiter unten) 
und wird einbaufertig mit einer ABE sowie einem Montagesatz geliefert und anstelle oder zusätzlich zu dem serienmäßigen Katalysator in die Abgasanlage eingesetzt. 

    Je nach Hersteller gibt es verschiedenen Systeme,  die bewirken daß je nach Partikelgröße zwischen 30% bis  90% (Herstellerangabe) der  Rußpartikel im Rußfilterkat abgeschieden werden. Abgebaut werden diese Partikel anschließend durch eine Oxidation mit Stickstoffdioxid (NO2),  welches in dem vorgeschalteten Oxidationskatalysator, aus dem im Abgas ohnehin enthaltenen Stickstoffoxid (NO) gebildet werden. Somit regeneriert sich dieser Katalysator ohne zusätzliche Elektronik oder Zugabe von Additiven ! 
Achtung: Bei Systemen, wo zusätzlich zum vorhanden Katalysator ein Rußfilter montiert wird, darf dieser Katalysator nicht älter als 5 Jahre sein oder eine Laufleistung von mehr als 80.000 km haben. Um diese zusätzliche  Investition in einen neuen Kat zu sparen ist eine sofortige Nachrüstung mit einem Rußfilter  angeraten.

    Gegenüber dem "alten" Diesel stoßen moderne direkt einspritzende Dieselmotore weniger Rußpartikel aus. Leider sind diese ausgestoßener Partikel wesentlich kleiner und gelangen somit leichter in die menschlichen Atemwegsorgane. Der Rußfilterkat reduziert diese, als besonders gesundheitsschädlich eingestuften kleinsten Partikel. Die Partikelmassenemission verringert sich im Vergleich zu einem ungefilterten Fahrzeug um bis zu 40 - 50%. Je kleiner die Partikel sind um so effektiver arbeitet der Rußfilterkat ! Die von uns angegebenen Zahlen sind Herstellerangaben !

    Viele Gemeinden, gezwungen durch die europäische Feinstaubverordnung, haben und werden Umweltzonen einrichten und können dann Straßenzüge oder ganze Teilgebiete für Dieselfahrzeuge ohne Rußfilterkatalysatoren in Zukunft sperren lassen. In Teilen von  Berlin und Hannover ab 2010 nur noch Einfahrt mit grüner Plakette.
Leipzig und Bremen folgten, sowie ab 2012 auch Frankfurt, Krefeld und Osnabrück. Ende 2012 dann auch München !
Einen wirtschaftlichen Aspekt sollten Sie auch kalkulieren: Nach Prognosen der Fa. Schwacke verliert z.B. ein Golf TDI Bj. 10.03 ohne Rußfilterkat in 3 Jahren 765 EURO mehr an Wert als das gleiche Fahrzeug mit Rußfilterkat.

    Nach dem Einbau lassen Sie den Rußfilterkat in die Papiere eintragen. Dafür muß eine AU berechtigte Stelle (AU Werkstatt, TÜV / DEKRA etc.) den ordnungsgemäßen Einbau bestätigen. Die notwendigen Papiere gehören natürlich mit zum Lieferumfang. 
Ab dem 1.04.2011 entfällt die seit dem 1.04.2007 erhobene sogenannte Strafsteuer von EURO 1,20/100ccm.
     

  Wichtig: Nach Aussage der Hersteller von Rußfilterkatalysatoren berührt der Einbau  nicht die Gewährleistungs bzw. Garantieansprüchen gegen den Fahrzeughersteller !! Tests mit alternativen Kraftstoffen, wie z.B. Bio-Diesel sind noch nicht abgeschlossen, sodaß es derzeit noch keine Freigabe gibt.   
  Geschlossene Filtersysteme: Diese Filtersysteme werden in der Nachrüstung, soweit uns momentan bekannt, für leichte und schwere LKW`s , Wohnmobile,
Busse und verschiedenste Arbeitsmaschinen angeboten. Sie haben durch Ihre Technologie Partikelabscheideraten von bis zu 99%.Dank dieser Effektivität
ist es möglich, daß selbst betagte EURO 1 Fahrzeuge nach der Umrüstung eine grüne Plakette erhalten können. Hohe Abscheideraten benötigen aber auch eine
sichere Verbrennung der im Filter angesammelten Partikelmasse. Wichtig ist dies vor Allem bei Fahrzeugen die viel im Stadtverkehr betrieben werden, wo nur 
niedrige Abgastemperaturen erreicht werden. Die von uns auf der Homepage angebotenen Systeme verwenden entweder eine zusätzliche Dieseleinspritzung vor dem
Rußfilter, die die Temperatur im Filter ansteigen läßt oder es wird über einen Zusatztank ein Additiv basierend auf einer Eisenoxid Verbindung über eine Pumpe
dem Dieselkraftstoff zugesetzt. Um die Verbrennung der angesammelten Rußpartikel auch bei Abgastemperaturen von ca. 150 - 300 Grad zu gewährleisten,
kann die Temperatur im Rußfilter durch davor montierte Glühkerzen noch weiter erhöht werden. Geregelt wird dies alles durch ein Steuergerät, welches durch
ständige Überprüfung des Gegendruckes über den Beladungszustand des DPF Bescheid weiß. Verschweigen wollen wir trotz aller Maßnahmen nicht, daß
geschlossene Filtersysteme einer ständigen Wartung und Reinigung, abhängig vom Fahrprofil bedürfen. Das Reinigungsintervall kann ca. alle 60.000 km
notwendig sein, d.h. der Rußfilter wird geöffnet und die Filterpatrone im Austausch durch eine gereinigte Patrone ersetzt. 
Abschließend haben uns die geschlossenen Systeme im Hinblick auf den Umweltgedanken in Ihrer Leistung wirklich sehr beeindruckt:
Unser AU Gerät zeigte nach einer Umrüstung einen Trübungswert von 0,00 an !!!!        
Was bedeuten die verschieden PM Stufen im Lieferprogramm: Mit der neuen Anlage XXVI zur StVZO wurden Partikel .Minderungsstufen (PM-Stufen) für besonders partikelreduzierte Fahrzeuge eingeführt. Die Voraussetzung für die Zuteilung einer PM-Stufe ist der Nachweis, daß mindestens 30% des Partikelausstoßes reduziert werden und daß der Partikelgrenzwert der nächst höheren Euronorm eingehalten wird. Diese PM Stufe wird nach der Montage in die Fahrzeugpapiere eingetragen und wird als Grundlage für eine geplante steuerliche Förderung und der Zuteilung der Schadstoffplaketten dienen. Die Kennzeichnungsverordnung ist am 16.10.2006 im Bundesgesetzblatt  veröffentlicht worden, damit tritt sie fünf Monate nach deren Verkündung zum 1.03.2007 in Kraft. Die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen oder -verboten mit Hilfe der Kennzeichnung von Fahrzeugen obliegt den Bundesländern. Mehr zur Einteilung der Plaketten nach Emissionsschlüsselnummer siehe hier

Schadstoffgruppe 1: Keine Plakette erhalten Fahrzeuge mit Ottomotor, die nicht die EURO 1 Norm erfüllen, sowie Fahrzeuge mit Dieselmotor die keine oder nur
                              die  EURO 1 Norm erfüllen und nicht mit einem Partikelfilter ausgerüstet sind.
Schadstoffgruppe 2 : Die rote Plakette erhalten Fahrzeuge mit Dieselmotor, die die EURO 2 Norm einhalten und EURO 1 Diesel Fahrzeuge, die mit einem
...............................Partikelfilter nachgerüstet worden sind.     
Schadstoffgruppe 3 : Die gelbe Plakette erhalten Fahrzeuge mit Dieselmotor, die die EURO 3 Norm einhalten und EURO 2 Diesel Fahrzeuge, die mit einem
...............................Partikelfilter nachgerüstet worden sind.
Schadstoffgruppe 4: Die grüne Plakette erhalten Fahrzeuge mit Ottomotor, die die Abgasstufen EURO 1 bis EURO 4 einhalten und  Dieselfahrzeuge, die die 
                              EURO 4 Norm einhalten,  EURO 3 Dieselfahrzeuge, die mit einem Partikelfilter nachgerüstet worden sind sowie EURO 4, EURO 5 und
                              EEV Fahrzeuge, die mit einem Partikelfilter nachgerüstet wurden. Ausnahme: Einige Fahrzeuge mit dem Abgasschlüssel 26 oder 27
                              können unter bestimmten Bedingungen auch die grüne Plakette erhalten ---------> Umrüstung von rot auf grün !!

  Achtung:  Fahrzeughalter mit einem Diesel-KFZ nahe 5 Jahre alt oder mit einer Laufleistung an die 80.000km sollten den Hinweis  1)  am Ende unserer Kfz-Tabellen besondere Aufmerksamkeit schenken ! Wie es die Vergangenheit bzgl. Nachrüstungen gezeigt hat, wird früher oder später keiner um einen Rußpartikelfilter herumkommen und dann muß bei verschiedenen Fahrzeugtypen, die älter als 5 Jahre sind oder mehr als 80.000 km gelaufen haben, der vorhandene Katalysator ZUSÄTZLICH mit ausgewechselt werden !!