| 1.) Wofür erhält man die Barförderung ? |
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Für die Nachrüstung |
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eines Diesel PKW mit einem Rußpartiklefilter (DPF),
bis einschließlich 31.12.2006 erstmals zugelassen wurde
Als PKW zählen Fahrzeuge für die Personenbeförderung
mit mindestens 4 Rädern und höchstens 8 Sitzplätzen (außer
Fahrersitz), die in den Zulassungsdokumenten als PKW oder
Fahrzeug der Klasse M1 ausgewiesen worden sind. PKW sind
auch Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5t und
mit folgenden besonderen Zweckbestimmungen:
o Wohnmobil oder
SO.KFZ Wohnmobil
o Krankenwagen
oder SO.KFZ Krankenkraftwagen
o Leichenwagen
oder SO.KFZ Bestattungswagen
o
Rollstuhlgerecht
Entscheidend für die Inanspruchnahme der Förderung
ist der
Tag, an dem nach Feststellung der Zulassungsstelle das Kfz
mit dem dafür genehmigten Partikelminderungssystem
nachgerüstet worden ist. |
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eines leichten Nutzfahrzeugs mit einem
Rußpartiklefilter.
Diese Regelung ist neu !!
Leichte Nutzfahrzeuge im Sinne der Förderungsrichtlinie sind
für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute KFZ mit
einer Gesamtmasse bis zu 3,5t.Sie sind in den Zulassungs-
bescheinigungen als LKW oder Fahrzeuge der Klasse N1
ausgewiesen. |
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Reich u. Sohn KFZ |
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| 2.) Wer bekommt die Förderung ? |
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Die Förderung erhält derjenige, auf den das Fahrzeug im
Inland
zugelassen ist. Das können Privatpersonen oder Unternehmen
sein.
Eine Besonderheit, nur für Unternehmen:
Ein Förderung erhält das Unternehmen, das bereits keine
bestimmte
anderweitige staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstruktierung
oder De-minimis Beihilfen in Anspruch genommen hat und durch
die Rußfilterförderung die geltenden Fördergrenzen
überschreitet.
Für den normalen Handwerks- oder Kurierbetrieb sollte dies die
Regel sein. |
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| 3.) Wie hoch ist die Barförderung ? |
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Die Förderung beträgt einmalig 330,-- EURO pro Fahrzeug.
Bei Diesel-PKW entfällt wieder die sogenannte Strafsteuer in
Höhe
von EURO 1,20/100ccm jährlich. Bei 2,5l Hubraum sind das z.B
30,-- EURO im Jahr. |
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| 4.) Gibt es auch Förderausnahmen ? |
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Fahrzeuge die von der KFZ Steuer nach §3c des KraftStG
befreit
sind oder wo eine Förderung nach der Richtlinie zur Förderung
von
nachgerüsteten Partikelfiltern bei PKW vom 27.06.09 gewährt
wurde
(Alte Förderung), werden nicht gefördert.
Eine Förderung erhalten aber Diesel-PKW von Schwerbehinderten
mit dem Eintrag "Rollstuhlgerecht" in den
Zulassungspapieren.
Keine Förderung: Siehe Besonderheit für Unternehmen zum
Punkt 2.) "Wer bekommt die Förderung" |
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Reich u. Sohn KFZ |
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| 5.) Voraussetzung für das Fahrzeug |
Diesel PKW |
Erstzulassung bis zum 31.12.2006
Durch die Umrüstung müssen die Partikelminderungstufen
PM01 oder PM 0 bis PM 4 erreicht werden.
Somit werden auch nachgerüstete Fahrzeuge gefördert, die ab
Werk
die EURO 4 Norm (grüne Plakette) erfüllen. |
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Leichte Nutzfahrzeuge |
Erstzulassung bis zum 16.12.2009. Zul. Gesamtmasse bis 3,5t
Durch die Umrüstung müssen die Partikelminderungstufen
PMK01 oder PMK 0 bis PMK 4 erreicht werden.
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6.) Wann muss der Einbau des DPF
erfolgt sein ? |
Diesel PKW u.
Wohnmobile |
1.01.2010 (somit rückwirkend) - 31.12.2010 |
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Leichte Nutzfahrzeuge |
13.05.2010 (leider nicht rückwirkend) - 31.12.2010 |
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| 7.) Wie erhalte ich die Förderung |
Privatpersonen |
Fahrzeug umrüsten und Einbaubescheinigung durch eine AU
berechtigte Stelle unterschreiben lassen. Damit und den kompl.
Fahrzeugpapieren, den DPF in die Fahrzeugpapiere auf der
Zulassungsstelle, wo das Fahrzeug angemeldet ist, eintragen
lassen.
Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft u. Ausfuhrkontrolle (BAFA)
ab dem 01.06.2010 stellen :
http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/pmsf/index.html
Diesen
Antrag einschl. einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I
("Fahrzeugschein") bis spätestens 15.02.2011 bei
das
BAFA Frankfurter Str. 29 - 35 in 65760
Eschborn vollständig
und unterschrieben einreichen.
Nach Prüfung der Antragsunterlagen durch das BAFA, erfolgt die
Auszahlung auf ein vom Antragssteller angegebenes Konto. Eine
Abtretung ist ausgeschlossen.
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Unternehmen |
wie Privatpersonen, zusätzlich Erklärung zur "De-minimis
Beihilfe"
einreichen. Vordrucke auch unter www.BAFA.de. |
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Reich u. Sohn KFZ |
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| 8.) Wichtig, ist der Fördertopf
begrenzt ?? |
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Ja !!!
Er reicht nur für ca. 160.000
Fahrzeuge. Sind die dafür zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel aufgebraucht, können
weitere
Bewilligungen vom BAFA nicht erteilt werden.
Laut unseren Informationen gab es alleine zum 1.01.2010
3,7 Millionen
Diesel PKW der EURO 3 Norm und 1,4 Millionen antragsberechtigte
leichte Nutzfahrzeuge der EURO 1 bis EURO 3 Norm.
Es werden somit nur Wenige eine Förderung erhalten können
!! |
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9.) Zu guter Letzt:
a.) Gibt es noch eine
Verrechnung mit der Kfz Steuer ?
b.) Bekommt mein Fahrzeug mit der
DPF
Nachrüstung eine bessere
(höhere) EURO
Norm ?
c.) Alle Angaben sind von uns nach
besten
Wissen u.
Gewissen einschl. ggf. Tipp-
und
Rechtschreibfehler gemacht .......
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a.) Nein, das bis Ende 2009 gültige
Förderungsmodell ist am 31.12.
ausgelaufen.
b.) Nein, die EURO Norm ändert sich nicht. In die
Fahrzeugpapiere
wird eine Partikelminderungsstufe (PM
Stufe) eingetragen.
c.) .........aber ohne Gewähr. Den genauen Wortlaut der
Förderrichtlinie
finden Sie unter:
www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/pmsf/richtlinie/index.htm |