Katalysator, Berlin, Ersatzkatalysator, Umrüstkatalysator und Katalysatornachrüstung
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Alles uns Bekannte zur Barförderung. Unbedingt  Punkt 8.)  beachten:
 
1.) Wofür erhält man die Barförderung ?    
  Für die Nachrüstung  
    eines Diesel PKW mit einem Rußpartiklefilter (DPF),
bis einschließlich 31.12.2006 erstmals zugelassen wurde

Als PKW zählen Fahrzeuge für die Personenbeförderung
mit mindestens 4 Rädern und höchstens 8 Sitzplätzen (außer
Fahrersitz), die in den Zulassungsdokumenten als PKW oder
Fahrzeug der Klasse M1 ausgewiesen worden sind. PKW sind
auch Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5t und
mit folgenden besonderen Zweckbestimmungen:

       o  Wohnmobil oder SO.KFZ Wohnmobil
       o   Krankenwagen oder SO.KFZ Krankenkraftwagen
       o   Leichenwagen oder SO.KFZ Bestattungswagen
       o   Rollstuhlgerecht

Entscheidend  für die Inanspruchnahme der Förderung ist der
Tag, an dem nach Feststellung der Zulassungsstelle das Kfz
mit dem dafür genehmigten Partikelminderungssystem
nachgerüstet worden ist.

    eines leichten Nutzfahrzeugs mit einem Rußpartiklefilter.
Diese Regelung ist neu !!

Leichte Nutzfahrzeuge im Sinne der Förderungsrichtlinie sind
für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute KFZ mit
einer Gesamtmasse bis zu 3,5t.Sie sind in den Zulassungs-
bescheinigungen als LKW oder Fahrzeuge der Klasse N1
ausgewiesen.

  Reich u. Sohn KFZ  
2.) Wer bekommt die Förderung ?   Die Förderung erhält derjenige, auf den das Fahrzeug im Inland
zugelassen ist. Das können Privatpersonen oder Unternehmen sein.
Eine Besonderheit, nur für Unternehmen:
Ein Förderung erhält das Unternehmen, das bereits keine bestimmte
anderweitige staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstruktierung
oder De-minimis Beihilfen in Anspruch genommen hat und durch
die Rußfilterförderung die geltenden Fördergrenzen überschreitet.
Für den normalen Handwerks- oder Kurierbetrieb sollte dies die
Regel sein.
     
3.) Wie hoch ist die Barförderung ?   Die Förderung beträgt einmalig 330,-- EURO pro Fahrzeug.
Bei Diesel-PKW entfällt wieder die sogenannte Strafsteuer in Höhe
von EURO 1,20/100ccm jährlich. Bei 2,5l Hubraum sind das z.B
30,-- EURO im Jahr.
     
4.) Gibt es auch Förderausnahmen ?   Fahrzeuge die von der KFZ Steuer nach §3c des KraftStG befreit
sind oder wo eine Förderung nach der Richtlinie zur Förderung von
nachgerüsteten Partikelfiltern bei PKW vom 27.06.09 gewährt wurde
(Alte Förderung), werden nicht gefördert.
Eine Förderung erhalten aber Diesel-PKW von Schwerbehinderten
mit dem Eintrag "Rollstuhlgerecht" in den Zulassungspapieren.
Keine Förderung: Siehe Besonderheit für Unternehmen zum
Punkt 2.) "Wer bekommt die Förderung"
  Reich u. Sohn KFZ  
5.) Voraussetzung für das Fahrzeug Diesel PKW Erstzulassung bis zum 31.12.2006
Durch die Umrüstung müssen die Partikelminderungstufen
PM01 oder PM 0 bis PM 4 erreicht werden.
Somit werden auch nachgerüstete Fahrzeuge gefördert, die ab Werk
die EURO 4 Norm (grüne Plakette) erfüllen.
  Leichte Nutzfahrzeuge Erstzulassung bis zum 16.12.2009. Zul. Gesamtmasse bis 3,5t
Durch die Umrüstung müssen die Partikelminderungstufen
PMK01 oder PMK 0 bis PMK 4 erreicht werden.
     
6.) Wann muss der Einbau des DPF
     erfolgt sein ?
Diesel PKW u.
Wohnmobile
1.01.2010 (somit rückwirkend) - 31.12.2010
  Leichte Nutzfahrzeuge 13.05.2010 (leider nicht rückwirkend) - 31.12.2010
     
7.) Wie erhalte ich die Förderung Privatpersonen Fahrzeug umrüsten und Einbaubescheinigung durch eine AU
berechtigte Stelle unterschreiben lassen. Damit und den kompl.
Fahrzeugpapieren, den DPF in die Fahrzeugpapiere auf der
Zulassungsstelle, wo das Fahrzeug angemeldet ist, eintragen lassen.
Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft u. Ausfuhrkontrolle (BAFA)
ab dem 01.06.2010  stellen :
http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/pmsf/index.html

 Diesen Antrag einschl. einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I
("Fahrzeugschein") bis spätestens 15.02.2011 bei das
BAFA   Frankfurter Str. 29 - 35  in 65760 Eschborn vollständig
und unterschrieben einreichen.
Nach Prüfung der Antragsunterlagen durch das BAFA, erfolgt die
Auszahlung auf ein vom Antragssteller angegebenes Konto. Eine
Abtretung ist ausgeschlossen.

  Unternehmen wie Privatpersonen, zusätzlich Erklärung zur "De-minimis Beihilfe"
einreichen. Vordrucke auch unter www.BAFA.de.
  Reich u. Sohn KFZ  
8.) Wichtig, ist der Fördertopf begrenzt ??   Ja !!!  Er reicht nur für ca. 160.000 Fahrzeuge. Sind die dafür zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel aufgebraucht, können weitere
Bewilligungen vom BAFA nicht erteilt werden.
Laut unseren Informationen gab es alleine zum 1.01.2010  3,7 Millionen
Diesel PKW der EURO 3 Norm und 1,4 Millionen antragsberechtigte
leichte Nutzfahrzeuge der EURO 1 bis EURO 3 Norm.
Es werden somit nur Wenige eine Förderung erhalten können !!
     
9.) Zu guter Letzt:
     a.) Gibt es noch eine
          Verrechnung mit der Kfz Steuer ?
     b.) Bekommt mein Fahrzeug mit der
          DPF Nachrüstung eine bessere
         (höhere) EURO Norm ?
     c.) Alle Angaben sind von uns nach besten
          Wissen u. Gewissen einschl. ggf. Tipp-
          und Rechtschreibfehler gemacht .......
   
  a.) Nein, das bis Ende 2009 gültige Förderungsmodell ist am 31.12.
     ausgelaufen.
b.) Nein, die EURO Norm ändert sich nicht. In die Fahrzeugpapiere
     wird eine Partikelminderungsstufe (PM Stufe) eingetragen.
c.)  .........aber ohne Gewähr. Den genauen Wortlaut der Förderrichtlinie
      finden Sie unter:
     www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/pmsf/richtlinie/index.htm