Katalysator, Berlin, Ersatzkatalysator, Umrüstkatalysator und Katalysatornachrüstung
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Der Rußfilter



Mit einem Rußfilter sind Sie bestens gerüstet  für die vom Bundeskabinett
Ende Februar 2006 verabschiedete Schadstoffklassen-Kennzeichnung (Plakettenverordnung),
der Feinstaubverordnung Ihrer Gemeinde, sowie für die  am 01.03.2007 beschlossene  steuerliche Förderung .

Gleich zur Fahrzeugauswahl

 

    Seit einigen Jahren rüstet Peugeot seine Dieselfahrzeuge mit einem Rußfilter aus. Diese werksseitige Lösung ist mit elektronischer  Zusatzregelung und        Nachverbrennung technisch sehr anspruchsvoll und für die Nachrüstung ungeeignet.

    Der von uns angebotenen  Rußfilterkatalysator ist absolut wartungsfrei und  wird einbaufertig mit einer ABE sowie einem Montagesatz geliefert und anstelle oder zusätzlich zu dem serienmäßigen Katalysator in die Abgasanlage eingesetzt.

    Je nach Hersteller gibt es verschiedenen Systeme,  die bewirken daß bis zu 90 % der  Rußpartikel im Rußfilterkat abgeschieden werden. Abgebaut werden diese Partikel anschließend durch eine Oxidation mit Stickstoffdioxid (NO2), welches in dem vorgeschalteten Oxidationskatalysator, aus dem im Abgas ohnehin enthaltenen Stickstoffoxid (NO) gebildet werden. Somit regeneriert sich dieser Katalysator ohne zusätzliche Elektronik oder Zugabe von Additiven ! 
Achtung: Bei Systemen, wo zusätzlich zum vorhanden Katalysator ein Rußfilter montiert wird, darf dieser Katalysator nicht älter als 5 Jahre sein oder eine Laufleistung von mehr als 80.000 km haben. Um diese zusätzliche  Investition in einen neuen Kat zu sparen ist eine sofortige Nachrüstung mit einem Rußfilter  angeraten.

    Gegenüber dem "alten" Diesel stoßen moderne direkt einspritzende Dieselmotore weniger Rußpartikel aus. Leider sind diese ausgestoßener Partikel wesentlich kleiner und gelangen somit leichter in die menschlichen Atemwegsorgane. Der Rußfilterkat reduziert diese, als besonders gesundheitsschädlich eingestuften kleinsten Partikel.Die Partikelmassenemission verringert sich im Vergleich zu einem ungefilterten Fahrzeug um bis zu 40 - 50%. Je kleiner die Partikel sind um so effektiver arbeitet der Rußfilterkat ! Die von uns angegebenen Zahlen sind Herstellerangaben !

    Viele Gemeinden, gezwungen durch die europäische Feinstaubverordnung, werden Umweltzonen einrichten und können dann Straßenzüge oder ganze Teilgebiete für Dieselfahrzeuge ohne Rußfilterkatalysatoren in Zukunft sperren lassen. Einen wirtschaftlichen Aspekt sollten Sie auch kalkulieren: Nach Prognosen der Fa. Schwacke verliert z.B. ein Golf TDI Bj. 10.03 ohne Rußfilterkat in 3 Jahren 765 EURO mehr an Wert als mit Rußfilterkat.

    Nach dem Einbau lassen Sie den Rußfilterkat in die Papiere eintragen. Dafür muß eine AU berechtigte Stelle (AU Werkstatt, TÜV / DEKRA etc.) den ordnungsgemäßen Einbau bestätigen. Die notwendigen Papiere gehören natürlich mit zum Lieferumfang. 
  Wichtig: Nach Aussage der Hersteller von Rußfilterkatalysatoren berührt der Einbau  nicht die Gewährleistungs bzw. Garantieansprüchen gegen den Fahrzeughersteller !! Tests mit alternativen Kraftstoffen, wie z.B. Bio-Diesel sind noch nicht abgeschlossen, sodaß es derzeit noch keine Freigabe gibt.   
Was bedeuten die verschieden PM Stufen im Lieferprogramm: Mit der neuen Anlage XXVI zur StVZO wurden Partikel .Minderungsstufen (PM-Stufen) für besonders partikelreduzierte Fahrzeuge eingeführt. Die Voraussetzung für die Zuteilung einer PM-Stufe ist der Nachweis, daß mindestens 30% des Partikelausstoßes reduziert werden und daß der Partikelgrenzwert der nächst höheren Euronorm eingehalten wird. Diese PM Stufe wird nach der Montage in die Fahrzeugpapiere eingetragen und wird als Grundlage für eine geplante steuerliche Förderung und der Zuteilung der Schadstoffplaketten dienen. Die Kennzeichnungsverordnung ist am 16.10.2006 im Bundesgesetzblatt  veröffentlicht worden, damit tritt sie fünf Monate nach deren Verkündung zum 1.03.2007 in Kraft. Die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen oder -verboten mit Hilfe der Kennzeichnung von Fahrzeugen obliegt den Bundesländern. Mehr zur Einteilung der Plaketten nach Emissionsschlüsselnummer siehe hier

Schadstoffgruppe 1: Keine Plakette erhalten Fahrzeuge mit Ottomotor, die nicht die EURO 1 Norm erfüllen, sowie Fahrzeuge mit Dieselmotor die keine oder nur die
                              EURO 1 Norm erfüllen und nicht mit einem Partikelfilter ausgerüstet sind.

Schadstoffgruppe 2 : Die rote Plakette erhalten Fahrzeuge mit Dieselmotor, die die EURO 2 Norm einhalten und EURO 1 Diesel Fahrzeuge, die mit einem
...............................Partikelfilter nachgerüstet worden sind.                                                                                                                          
                                                                                                                                                                                                                 
Schadstoffgruppe 3 : Die gelbe Plakette erhalten Fahrzeuge mit Dieselmotor, die die EURO 3 Norm einhalten und EURO 2 Diesel Fahrzeuge, die mit einem
...............................Partikelfilter nachgerüstet worden sind.       .
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      

Schadstoffgruppe 4: Die grüne Plakette erhalten Fahrzeuge mit Ottomotor, die die Abgasstufen EURO 1 bis EURO 4 einhalten und  Dieselfahrzeuge, die die 
                              EURO 4 Norm einhalten,  EURO 3 Dieselfahrzeuge, die mit einem Partikelfilter nachgerüstet worden sind sowie EURO 4, EURO 5 und
                              EEV Fahrzeuge, die mit einem Partikelfilter nachgerüstet wurden.
                                                                                                                                                                                                                 

  
Der Bundestag hat  nach über 2 jähriger Debatte die Förderung von Rußpartikelfiltern beschlossen !!
Das Gesetz sieht einen einmaligen Steuernachlass von 330 Euro für den nachträglichen Einbau eines wirksamen Filters rückwirkend vom 1. Januar 2006 bis Ende 2009 vor. Wer aber weiter auf einen Rußfilter verzichtet, muss vom 1. April dieses Jahres an vier Jahre lang einen Aufschlag auf die Kfz-Steuer von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum zahlen. 
Im Detail sieht es so aus, dass für Diesel-Pkw, die bis 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden und zwischen 1. Januar 2006 und 31. Dezember 2009 mit wirksamer Technik nachgerüstet werden, einmalig der Steuerbonus gezahlt wird. Die 330 Euro werden mit der Kfz-Steuer verrechnet. Die Förderung beginnt jeweils mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen - durch Meldung der Kfz-Zulassungsstellen an die Finanzämter - nachgewiesen werden. Für Nachrüstungen von Anfang 2006 bis zum 31. März 2007 wird die Steuerbefreiung einheitlich erst zum 1. April 2007 wirksam.
Nicht nachgerüstete Pkw mit Dieselmotor und erstmaliger Zulassung bis zum 31. Dezember 2006 sowie Neufahrzeuge, die nicht den künftigen Euro-5-Partikelgrenzwert von 5 Mikrogramm pro Kilometer einhalten, werden mit einem Steuerzuschlag von 04.2007 - 03.2011 mit 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum  belegt. 

Achtung:  Fahrzeughalter mit einem Diesel-KFZ nahe 5 Jahre alt oder mit einer Laufleistung an die 80.000km sollten den Hinweis  1)  am Ende unserer Kfz- Tabellen besondere Aufmerksamkeit schenken ! Wie es die Vergangenheit bzgl. Nachrüstungen gezeigt hat, wird früher oder später keiner um einen Rußpartikelfilter herumkommen u. dann muß bei verschiedenen Fahrzeugtypen, die älter als 5 Jahre sind oder mehr als 80.000 km gelaufen haben, der vorhandene Katalysator ZUSÄTZLICH mit ausgewechselt werden !!