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Der Rußfilter
Mit einem Rußfilter sind Sie
bestens gerüstet für die vom Bundeskabinett
Ende Februar 2006 verabschiedete Schadstoffklassen-Kennzeichnung
(Plakettenverordnung),
der Feinstaubverordnung Ihrer Gemeinde, sowie für die am
01.03.2007 beschlossene steuerliche Förderung .
Gleich
zur Fahrzeugauswahl
Seit einigen Jahren rüstet Peugeot seine Dieselfahrzeuge mit einem Rußfilter aus.
Diese werksseitige Lösung ist mit elektronischer Zusatzregelung und
Nachverbrennung
technisch sehr anspruchsvoll und für die Nachrüstung ungeeignet.
Der von uns angebotenen Rußfilterkatalysator ist absolut wartungsfrei
und wird einbaufertig mit einer ABE sowie einem Montagesatz geliefert
und anstelle oder zusätzlich zu dem serienmäßigen Katalysator in die Abgasanlage eingesetzt.
Je nach Hersteller gibt es verschiedenen Systeme, die bewirken daß bis zu
90 % der Rußpartikel im Rußfilterkat abgeschieden werden. Abgebaut werden diese Partikel
anschließend durch eine
Oxidation mit Stickstoffdioxid (NO2), welches in dem vorgeschalteten Oxidationskatalysator,
aus dem im Abgas ohnehin enthaltenen Stickstoffoxid (NO) gebildet werden.
Somit regeneriert sich dieser Katalysator ohne zusätzliche Elektronik oder Zugabe von Additiven !
Achtung: Bei Systemen, wo zusätzlich zum vorhanden Katalysator ein
Rußfilter montiert wird, darf dieser Katalysator nicht älter als 5 Jahre sein
oder eine Laufleistung von mehr als 80.000 km haben. Um diese zusätzliche Investition in einen
neuen Kat zu sparen ist eine sofortige Nachrüstung mit einem Rußfilter
angeraten.
Gegenüber dem "alten" Diesel stoßen moderne direkt einspritzende Dieselmotore weniger Rußpartikel aus.
Leider sind diese ausgestoßener Partikel wesentlich kleiner und gelangen somit leichter in
die menschlichen Atemwegsorgane. Der Rußfilterkat reduziert diese, als besonders
gesundheitsschädlich eingestuften kleinsten Partikel.Die Partikelmassenemission verringert sich im Vergleich zu einem ungefilterten Fahrzeug um bis zu 40 - 50%.
Je kleiner die Partikel sind um so effektiver arbeitet der Rußfilterkat !
Die von uns angegebenen Zahlen sind Herstellerangaben !
Viele Gemeinden, gezwungen durch die europäische Feinstaubverordnung, werden
Umweltzonen einrichten und können dann
Straßenzüge oder ganze Teilgebiete für Dieselfahrzeuge ohne
Rußfilterkatalysatoren in Zukunft sperren lassen. Einen wirtschaftlichen Aspekt sollten Sie
auch kalkulieren: Nach Prognosen der Fa.
Schwacke verliert z.B. ein Golf TDI Bj. 10.03 ohne Rußfilterkat in 3 Jahren 765 EURO mehr an Wert
als mit Rußfilterkat.
Nach dem Einbau lassen Sie den Rußfilterkat in die Papiere eintragen.
Dafür muß eine AU berechtigte Stelle (AU Werkstatt, TÜV / DEKRA
etc.) den ordnungsgemäßen Einbau bestätigen.
Die notwendigen Papiere gehören natürlich mit zum Lieferumfang.
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Wichtig:
Nach Aussage der Hersteller von Rußfilterkatalysatoren berührt der
Einbau nicht die Gewährleistungs bzw. Garantieansprüchen gegen den
Fahrzeughersteller !! Tests mit alternativen Kraftstoffen, wie z.B. Bio-Diesel
sind noch nicht abgeschlossen, sodaß es derzeit noch keine Freigabe
gibt.
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Was bedeuten die verschieden PM Stufen im Lieferprogramm: Mit der neuen Anlage
XXVI zur StVZO wurden Partikel .Minderungsstufen (PM-Stufen) für
besonders partikelreduzierte Fahrzeuge eingeführt. Die Voraussetzung für die
Zuteilung einer PM-Stufe ist der Nachweis, daß mindestens 30% des
Partikelausstoßes reduziert werden und daß der Partikelgrenzwert der nächst höheren Euronorm eingehalten
wird. Diese PM Stufe wird nach der Montage in die Fahrzeugpapiere eingetragen
und wird als Grundlage für eine geplante steuerliche Förderung und der Zuteilung
der Schadstoffplaketten dienen. Die Kennzeichnungsverordnung ist am 16.10.2006
im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden, damit tritt sie fünf Monate
nach deren Verkündung zum 1.03.2007 in Kraft. Die Anordnung von
Verkehrsbeschränkungen oder -verboten mit Hilfe der Kennzeichnung von Fahrzeugen obliegt den
Bundesländern. Mehr zur Einteilung der Plaketten nach
Emissionsschlüsselnummer siehe hier
Schadstoffgruppe 1: Keine Plakette erhalten Fahrzeuge mit Ottomotor, die
nicht die EURO 1 Norm erfüllen, sowie Fahrzeuge mit Dieselmotor die
keine oder nur die
EURO 1 Norm erfüllen und nicht mit einem Partikelfilter ausgerüstet sind.
Schadstoffgruppe 2 : Die rote Plakette erhalten Fahrzeuge mit Dieselmotor,
die die EURO 2 Norm einhalten und EURO 1 Diesel Fahrzeuge, die mit einem
...............................Partikelfilter nachgerüstet worden
sind.
Schadstoffgruppe 3 : Die gelbe Plakette erhalten Fahrzeuge mit Dieselmotor,
die die EURO 3 Norm einhalten und EURO 2 Diesel Fahrzeuge, die mit einem
...............................Partikelfilter
nachgerüstet worden sind. .
Schadstoffgruppe 4: Die grüne Plakette erhalten Fahrzeuge mit Ottomotor, die
die Abgasstufen EURO 1 bis EURO 4 einhalten und Dieselfahrzeuge, die
die
EURO 4 Norm einhalten, EURO 3 Dieselfahrzeuge, die mit einem
Partikelfilter nachgerüstet worden sind sowie EURO 4, EURO 5 und
EEV Fahrzeuge, die mit einem Partikelfilter nachgerüstet wurden.
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Der Bundestag hat nach über 2 jähriger Debatte die Förderung von Rußpartikelfiltern
beschlossen !!
Das Gesetz sieht einen einmaligen Steuernachlass von 330 Euro für den nachträglichen
Einbau eines wirksamen Filters rückwirkend vom 1. Januar 2006 bis Ende 2009
vor. Wer aber weiter auf einen Rußfilter verzichtet, muss vom 1. April dieses
Jahres an vier Jahre lang einen Aufschlag auf die Kfz-Steuer von 1,20 Euro je
100 Kubikzentimeter Hubraum zahlen.
Im Detail sieht es so aus, dass für Diesel-Pkw, die bis 31. Dezember 2006
erstmals zugelassen wurden und zwischen 1. Januar 2006 und 31. Dezember 2009 mit
wirksamer Technik nachgerüstet werden, einmalig der Steuerbonus gezahlt wird.
Die 330 Euro werden mit der Kfz-Steuer verrechnet. Die Förderung beginnt
jeweils mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen - durch Meldung der
Kfz-Zulassungsstellen an die Finanzämter - nachgewiesen werden. Für Nachrüstungen
von Anfang 2006 bis zum 31. März 2007 wird die Steuerbefreiung einheitlich erst
zum 1. April 2007 wirksam.
Nicht nachgerüstete Pkw mit Dieselmotor und erstmaliger Zulassung bis zum 31.
Dezember 2006 sowie Neufahrzeuge, die nicht den künftigen
Euro-5-Partikelgrenzwert von 5 Mikrogramm pro Kilometer einhalten, werden mit
einem Steuerzuschlag von 04.2007 - 03.2011 mit 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter
Hubraum belegt.
Achtung: Fahrzeughalter mit einem Diesel-KFZ nahe 5 Jahre alt oder mit
einer Laufleistung an die 80.000km sollten den Hinweis 1) am Ende
unserer Kfz- Tabellen besondere Aufmerksamkeit schenken ! Wie es die
Vergangenheit bzgl. Nachrüstungen gezeigt hat, wird früher oder später keiner
um einen Rußpartikelfilter herumkommen u. dann muß bei verschiedenen
Fahrzeugtypen, die älter als 5 Jahre sind oder mehr als 80.000 km gelaufen
haben, der vorhandene Katalysator ZUSÄTZLICH mit ausgewechselt werden !!
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